Das ÖR Zwangsgebührenmodell erweckt Begehrlichkeiten…
Die Öffentlich Rechtlichen, so wie sich die Staatsmedien selbst nennen, lassen ihre Betriebskosten, Gehälter und Pensionen in Form von Zwangsabgaben über den Staat einziehen. Diese Vorzüge besitzen in Deutschland eigentlich nur noch die beiden Staatskirchen, die direkt über die staatlichen Finanzämter die Kirchensteuer eintreiben lassen. Doch hierbei besteht ein gravierender Unterschied, denn bei den Staatskirchen weiterlesen…