Die GEZ Zwangsgebühren sind mit dem Grundgesetz vereinbar, anders war das Urteil des Bundesverfassungsgericht auch nicht zu erwarten

Das dass Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Zwangsgebühren für den staatlichen Fernseh- und Rundfunkempfang mit dem Grundgesetz als vereinbar sah, benötigt keinen Kommentar. Man könnte auch dazu den Spruch loslassen: „Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus“. Zu sehr ist die Verschmelzung zwischen Legislative und Judikative in Deutschland fortgeschritten und besonders wenn es um die Abzocke weiterlesen…