Hartz-4 Sanktionen verfassungswidrig? Nicht immer nachvollziehbar…
Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen für Hartz-4 Empfänger in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Im Prinzip wurden Sanktionen die einen 30prozentigen Abzug übersteigen als Verstoß gegen das Grundgesetz angesehen, weil diese den erforderlichen Mindestlebenserhalt nicht mehr gewährleisten. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass eine kostenlose Wohnung und Lebensmittelgutscheine auch das Leben sichern. So wenig, wie es der allgemeinen weiterlesen…