Durch die Änderung der „WHO-International Health Regulations” und des “Pandemievertrags” in Form der „Convention Amendments“ sind die Menschenrechte in Gefahr

Von Gastautor Dr. Klaus Rißler

Noch in diesem Monat Mai beginnen in Genf die Verhandlungen der WHO-Staaten zur Änderung der WHO-InternationalHealth Regulations” und desPandemievertrags” in Form der „Convention Amendments“ statt, anhand derer sich die korrupte, insgesamt gesehen am Tropf globaler Oligarchen wie Bill Gates, George Soros und vielen anderen hängende und von ihnen dominierte Weltgesundheitsorganisation WHO, Eingriffe in die staatliche Souveränität der Mitgliedstaaten sichern möchte. Leider alimentiert aber auch Deutschland diese demokratiefeindliche und damit extrem gefährliche Organisation mit mehr als einer Milliarde jährlich an Steuergeldern.

Die der WHO angehörenden Staaten würden sich dann im Falle ihrer Zuständigkeit zum geänderten Vertrag rechtlich dazu verpflichten, jedwede Direktive der WHO sofort 1:1 in die Tat umzusetzen. Damit würde, wie schon im Beitrag vom 6. April 2023 mit dem Titel „Mit der Weltgesundheitsorganisation WHO auf dem besten Wege zur globalen Gesundheitsdiktatur – drohen demnächst chinesische Verhältnisse auch hierzulande ?“ angeschnitten, in erheblichem Umfange in die staatliche Souveränität eingegriffen. Als unmittelbare Folge davon droht die große Gefahr, dass womöglich je nach Gutdünken ihrer Sponsoren die Menschen- und Freiheitsrechte nach Belieben entweder temporär oder sogar dauerhaft ausgesetzt werden können. Mit anderen Worten ausgedrückt, wir könnten je nach Belieben nicht nur von einer PLandemie in die andere stolpern, sondern uns als unmittelbare Folge davon auch unverhofft in einer weltweiten Gesundheitsdiktatur wiederfinden.

Diesem Aspekt wurde erst am 12. April 2023 anlässlich eines Video-Vortrags des international renommierten Gesundheitsexperten Dr. med. Wolfgang Wodarg vor einer zahlreichen Zuhörerschaft im Bürgerhaus des Freiburger Stadtteils Zähringen Rechnung getragen. Darin betonte er, dass sehr viele Staaten mit der aktuell offenbar vorliegenden Version längst nicht einverstanden sind und deshalb wohl viele Sitzungen erforderlich seien, um Bedenken einer Reihe von Staaten gegen das Gesetzeswerk auszuräumen, welche dann im Falle der Ausarbeitung eines Kompromisses eher geneigt seien, ihre Zustimmung zu geben. Allerdings entsteht daraus auch die Gefahr des Abschlusses „fauler Kompromisse“, die auf den ersten Blick zwar nach außen hin von vielen Delegationen als entschärfend wahrzunehmen sind, jedoch einen sehr weitgefassten juristischen Interpretationsspielraum offenlassen. Und genau dieser ungenau breite und nebulös formulierte Rahmen könnte sich dann als böser Fallstrick erweisen, aus dem nur noch der WHO-Austritt als letzte Instanz zur Abwendung größeren Übels übrigbleibt.

Wie sehr nicht nur Deutschland, sondern wohl weit über 100 Staaten weltweit unter der Mitte März 2020 von der WHO ausgerufenen Corona-Pandemie litten, soll anhand einer Reihe auf rechtlicher Grundlage ermittelter Sachverhalte dargelegt werden. Um Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser aufzuzeigen, welche Folgen eine Zustimmung Deutschlands zu einer Änderung des Pandemievertrages haben dürften, habe ich kürzlich eine Juristin gebeten, sich der ganzen Corona-Zwangsmaßnahmen einmal von der rechtlichen Seite her anzunähern. Dazu wurden die von ihr erhaltenen Information nahezu 1:1 übernommen und ich möchte ihr dafür meinen allerherzlichsten Dank aussprechen.

Dazu im Folgenden die einzelnen Punkte:

  • Menschenrechtsverletzendes Infektionsschutzgesetz vom 25. März 2020, obwohl, wie mittlerweile erwiesen, zu keinem Zeitpunkt eine „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ existierte.

  • Die Verpflichtung, sprich Nötigung, zum Tragen von medizinischen und als weitere Verschärfung auch noch von FFP2-Masken, obwohl diese nur für arbeitsmedizinische Anwendungen Verwendung finden dürften, d. h. für Teilchen im Mikrometer (1 Millionstel Meter) und nicht im Nanometer (1 Milliardstel Meter) Bereich, wie letztere in Viren angetroffen werden und deren Schutzwirkung nicht nur fraglich, sondern auch noch gesundheitlich bedenklich erscheint.

  • Die Nötigung und Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit durch die CO2-Rückatmung bei den Masken, vor allem bei Kindern mit einem gegenüber Erwachsenen ungünstigeren Verhältnis von CO2-Ausatmung und CO2-Rückatmung.

  • Die Nötigung sowohl zum Corona-Test als auch zur Impfung und damit gesellschaftliche Ausgrenzung von Personen, die sich diesem Zwang widersetzen.

  • Beeinträchtigungen der Versammlungsfreiheit (Versammlungsfreiheit ist sowohl zur Ausübung der gemeinsamen Meinungsbildung als auch Kundgabe und als Mittel zur aktiven Teilnahme an der Politik vorgesehen): weitgehende und oft auch pauschale Verbote von Versammlungen. Diese waren mit dem Grundgesetz stets unvereinbar, da sie zur Infektionsschutzeindämmung ungeeignet und/oder unverhältnismäßig waren. Auch wurden aufgrund der Zusammensetzung der Versammlungsteilnehmer Rückschlüsse auf deren Gesinnung gezogen, wobei ausgrenzende Begriffe wie „Querdenker, Corona-Kritiker und auch Corona-Leugner“ die Runde machten. Ferner seien viele Versammlungsteilnehmer ein Gesundheitsrisiko, da all diese „ungeimpft“ seien, was sowohl eine Diffamierung dieser Personen als auch eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.

  • Bei eingeleiteten Eilverfahren gegen die freiheitseinschränkenden Maßnahmen war Im Durchschnitt nur eine Erfolgsquote von 18 % zu beobachten. Als Begründungen für diese Einschränkungen wurde stets verlautbart, dass das Infektionsgeschehen eine außergewöhnliche Gefährdungslage begründe und deshalb eine Alternativlosigkeit herrsche.

  • Strikte Minimierung oder sogar etwaige Verbote von physischen Kontakten durch Schaffung von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen

  • (un)mittelbare Schäden als Folge der Maßnahmenbündel, z. B. Gesundheitsschäden und Todesfälle durch verschobene Vorsorgeuntersuchungen, geschürte Angst vor Ansteckungen, erhöhte Gewalt(bereitschaft), Steigerungen von Suiziden, vermehrtes Aufkommen von sozialen Störungen, Insolvenzwellen, Bildungseinbußen u. v. m.

  • Berufsverbote/Eingriffe in die Berufsfreiheit und Kündigungen für diejenigen, die sich weigern, sich Zwangsmaßnahmen wie GGG, GG etc. zu unterziehen.

  • Monatelanges Verbot von Krankenbesuchen auch von nahen Verwandten, Verbot des Beistands für Schwerstkranke und Sterbende, zahlenmäßige  Beschränkung bei Beerdigungen auf weniger als zehn Personen.

  • Nötigung, Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit + Gesundheit + Leben + Selbstbestimmungsrecht + Menschenwürde zu einer erstens noch nicht ausgereiften mRNA-Therapie und zweitens Nichtvorhandensein sämtlicher für die Zulassung als Medikament – um ein solches handelt es sich aber auch – zwingend erforderlicher Langzeituntersuchungen. Die Applikation erfolgte im Sinne einer (zeitlich begrenzten) Notfallzulassung ohne Regresspflicht des Impfstoffherstellers.

  • Nicht vollständig geimpfte Personen ab einem Alter von zwölf Jahren wurden von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch die 2-G-Regelungen ausgeschlossen und/oder von einer oft kostenpflichtigen Testpflicht abhängig gemacht (3-G). 2-G und 3-G-Regeln greifen u. a. in die Menschenwürde Art. 1 I GG Ungeimpfter ein, da ein indirekter, aber erheblicher Impfdruck geschaffen wurde

  • Im Dezember 2021 Entscheidung für eine einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfpflicht + im April 2022 ein Versuch zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, welche, wie bekannt, mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages entgegen der Empfehlung der Regierung und des Gesundheitsministers zu Fall gebracht wurde.

  • Bewusste Verschleierung von ernsten gesundheitlichen Nebenwirkungen durch die „experimentelle“ und damit nicht für die Anwendung am Menschen geeignete mRNA-Therapie wie z. B. durch Nichtbereitstellung einer für Nanopartikel geforderten Reinheit oder durch Verabreichung toxischer Spike-Proteine durch diese neuartige und unausgereifte Therapie. 

  • Falsche Informationen darüber, dass „Geimpfte“ das Virus weder weitergeben, noch am Virus erkranken können. Beide Narrative haben sich bereits in Luft aufgelöst.

  • Verzicht auf jede Art von Beipackzettel, auf denen, wie für jedes zugelassene Arzneimittel von Gesetzes wegen Pflicht, sämtliche bekannten Kontraindikationen vermerkt werden müssen.

  • Verzicht auf sogenannte „Rückstellmuster“, anhand derer später anzutreffende schädliche Wirkungen sich entweder dem „Impfstoff“ oder bestimmen Chargen der Herstellung zuordnen lassen, mit Datum, Herstellungs-Nr., Name des verantwortlichen Betriebsleiters, sämtlichen verwendeten Chemikalien und Zusatzstoffen mit allen analytischen Daten entsprechenden den strengen international anerkannten Regel der „Good Manufacturing Practice“ (GMP-Prinzipien).

  • Befreiung der Impfstoffhersteller von jeglicher Haftung bei gesundheitlichen Schäden nach der „experimentellen“ mRNA-Therapie (siehe auch oben).   

  • Unterlassene Hilfeleistung bezüglich alternativer Behandlungsmöglichkeiten von Covid-19 beispielsweise mit dem nobelpreisgekrönten Medikament Ivermectin.

  • Beratergremien waren nicht unabhängig und kritische Wissenschaftler fanden kein Gehör. Denn sowohl das Robert Koch (RKI) als auch das Paul Ehrlich Institut (PEI) waren seitens des Gesundheitsministers weisungsgebunden und damit verpflichtet, dessen Direktiven zu befolgen.

Fazit:

Zusammenfassend ist festzustellen dass durch die im Rahmen der angeblichen Corona-Pandemie erlassenen Zwangsmaßnahmen reihenweise gegen das Grundgesetz (GG) verstoßen wurde, wie folgt:

Verletzte Grundrechte, insbesondere: Menschenwürde Art. 1 I GG, allg. Handlungsfreiheit Art. 2 I GG, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Art. 2 II 1 GG, Freiheit der Person Art. 2 II GG, Recht auf schulische Bildung Art. 2 I GG iVm Art. 7 I GG, Schutz der Familie Art. 6 I GG, Religionsfreiheit Art. 4 GG, Meinungsfreiheit Art. 5 I GG, Versammlungsfreiheit Art. 8 GG, Freizügigkeit Art. 11 GG und Berufsfreiheit Art. 12 GG

Gab es in der jüngeren deutschen Geschichte sowohl im NS-Staat zwischen 1933 und 1945 als auch in der früheren DDR nicht Berufsverbote für Hunderttausende jüdischer Mitbürger im NS-Staat bzw. für die der sozialistischen Ideologie im ersten deutschen Arbeiter und Bauernstaat nicht gerade hold gesinnten Menschen ?

Leider hat das seit Jahren in der kommunistischen Volksrepublik China praktizierte „Social Credit System“ auch hierzulande bzw. in ganz Europa bereits Einzug gehalten. Und von da über die Zwischenstufe „Demokratur“ bis in die tatsächliche Diktatur sind es nur noch wenige Schritte und dagegen gilt es mit allen uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln anzukämpfen.

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7 Replies to “Durch die Änderung der „WHO-International Health Regulations” und des “Pandemievertrags” in Form der „Convention Amendments“ sind die Menschenrechte in Gefahr”

  1. Er ist wieder da – Drosten warnt vor neuer Pandemie – und weiter geht`s sind doch noch viel zu viele da.
    Hat doch gut geklappt mit den Angsthasen und Versuchskaninchen, oder?
    Natürlich können diese alle unbesorgt sein, denn die „Impfung“ steht auch schon bereit.
    Die vielen Impftoten haben keine Stimme mehr und die vielen Impfnebenwirkungen werden meistens nicht anerkannt.
    Wenn keiner mitmacht, wäre das Spiel mit dem „Teufel“ beendet.
    https://philosophia-perennis.com/2023/05/06/drosten-warnt-vor-neuer-pandemie-und-kuendigt-impfung-dagegen-an/

  2. Diese WHO ist aus der Hölle geboren und ist an der Gesundheit der Menschheit überhaupt nicht interessiert. An Gesunden ist nichts verdient. Hat nicht Indien noch ein Hühnchen mit Gates zu rupfen wegen der mit Hilfe der Polizei durchgeführen Zwangs-Kinderlähmungs-Impfung, die viele Kinder erst krank gemacht hat?
    Zwei Wörter – Hygiene und Quarantäne – sind entscheidend für ein gesundes Miteinander.
    Steht ja in der Schrift und die Juden hielten sich daran. Deshalb als im Mittelalter die Pest wütete – mangelnde Hygiene- starben die wenigsten Juden daran und dann wurden sie beschuldigt, die Brunnen vergiftet zu haben.
    Der Geist der WHO ist von unten.
    Wir haben von unserem Schöpfer den besten bodyguard kostenlos mitbekommen. Unser Immunsystem. Für das wir natürlich selbst verantwortlich sind und hierfür keine WHO benötigen, die uns nur krank spritzen will.
    Die WHO will uns nun auch noch die Kinder wegnehmen, indem sie vor der Zeit sexualisiert werden sollen, damit sie den Markt der Pädokriminalität am laufen halten. Man bringt sich nicht mehr zusammen.
    Das Kind – ist sächlich – es ist unschuldig und empfindet noch keine Scham, die dann mit zunehmenden Alter und Reife zum Schutze des Kindes sich entwickelt. Wer diese Schutzprozesse ausschalten will – der steht unter dem Gericht Gottes.
    Eltern, wacht über eure Kinde, sie sind in großer Gefahr!!!
    https://uncutnews.ch/who-draengt-auf-leitfaden-zur-sexualitaet-fuer-kleinkinder/

  3. die Meldungen überschlagen sich, man kann gar nicht genug wissen um gewappnet zu sein und gegenzusteuern, wo auch immer man sich befindet in Gesprächen mit seinen Mitmenschen
    Von Mund zu Mund – ob erwünscht oder unerwünscht –
    keiner kann sagen, er hat nichts gewußt, er hat nicht wissen wollen, nicht wahrhaben wollen -ja, und dann kann es zu spät sein.
    Es wäre gesünder und sicherer für die Menschheit ein Abkommen mit dem kolumbianischen Drogenkartell zu unterzeichnen, als mit der WHO, so der Abgeordnete im nachstehendem Link
    https://uncutnews.ch/es-waere-gesuender-und-sicherer-fuer-die-menschheit-ein-abkommen-mit-dem-kolumbianischen-drogenkartell-zu-unterzeichnen-als-mit-der-who-so-der-abgeordnete/

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