Sterbehilfe: Mehrheit der Deutschen für Suizidassistenz durch Ärzte

Von IPSOS

Hamburg, 26. Januar 2023 – Immer wieder wird in Deutschland über die Gesetzeslage zur Sterbehilfe diskutiert. Eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt nun, dass eine Mehrheit der Deutschen (55%) es begrüßen würde, wenn Ärzte und Sterbehilfeorganisationen dazu berechtigt wären, beim Suizid zu assistieren. Unter den Befürwortern sprechen sich allerdings die meisten (33%) dafür aus, dass ärztliche Suizidassistenz nur dann erlaubt sein sollte, wenn keine finanzielle Aufwandsentschädigung bezahlt wird. Knapp jeder Fünfte (22%) würde einer solchen Erlaubnis auch mit finanzieller Aufwandsentschädigung positiv gegenüberstehen. Nur 15 Prozent der Befragten geben an, für ein vollständiges Verbot von Suizidassistenz zu sein. Weitere 13 Prozent würden es bevorzugen, wenn nur nahe Angehörige des Betroffenen dazu berechtigt wären.

Mit Suizidassistenz sind Handlungen Dritter gemeint, die einer Person mit Suizidwunsch dabei helfen, Selbstmord zu begehen. Dazu zählt z. B. die Zurverfügungstellung tödlicher Medikamente. Aktuell ist politisch umstritten, ob dies nur für nahestehende Personen oder auch für Ärzte und Sterbehilfegruppen erlaubt sein sollte.

Jüngere sehen Suizidassistenz skeptischer als Ältere

Besonders mit Blick auf das Alter der Befragten zeigen sich große Unterschiede im Antwortverhalten. Vor allem die Jüngeren (18 bis 39 Jahre) stehen einer Legalisierung von Suizidassistenz skeptischer gegenüber als die älteren Befragten. Ein grundsätzliches Verbot wird jedoch über alle Altersgruppen hinweg nur von einer Minderheit befürwortet. Unter den Befragten mittleren (40 bis 59 Jahre) und höheren (60 bis 75 Jahre) Alters sind dies lediglich 9 bzw. 12 Prozent, unter den Jüngeren immerhin fast jeder Vierte (24%).

SPD-Anhängerschaft am skeptischsten

Während die Meinungen zur Suizidassistenz je nach Alter der Befragten deutlich variieren, unterscheiden sich die Antworten zwischen den Anhängern der unterschiedlichen Bundestagsparteien weniger stark. Die Deutschen sind sich parteiübergreifend einig darüber, dass neben engen Angehörigen auch Ärzte und Sterbehilfeorganisationen dazu berechtigt sein sollten, Personen mit Sterbewunsch dabei zu assistieren, Suizid zu begehen. Lediglich die Wählerschaft der SPD steht einer solchen Regelung etwas skeptischer gegenüber. Unter ihnen spricht sich knapp jeder Fünfte (21%) für ein vollständiges Verbot jeglicher Form der Suizidassistenz aus, weitere 16 Prozent sind dafür, dass Sterbehilfe nur durch nahestehende Personen erfolgen sollte. Bei den übrigen Parteien begrüßen jeweils weniger als 20 Prozent der Befragten ein vollständiges Verbot, unter den Sympathisanten der Grünen sogar nur jeder Zehnte (10%).

Methode

Quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten zwischen 18 und 75 Jahren in Deutschland, repräsentativ gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde zwischen dem 09. und 10. Januar 2023 durchgeführt.
Kontakt:
Dr. Johannes Kaiser
Ipsos Politik- und Sozialforschung
johannes.kaiser@ipsos.com
Fon: +49 30 3030645 7250
Über Ipsos

Ipsos ist eines der größten Markt- und Meinungsforschungsunternehmen der Welt mit mehr als 18.000 Mitarbeitenden und starker Präsenz in 90 Ländern. 1975 in Paris gegründet, wird Ipsos bis heute von Forscher:innen geführt. In Deutschland sind wir mit über 500 Mitarbeitenden an fünf Standorten präsent: Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Nürnberg.

Unsere Expert:innen in Forschung und Analyse verfügen über das breite Know-how von Multi-Spezialist:innen, das tiefe Insights in Handlungen, Meinungen und Motivationen erlaubt und so ein wahres Verständnis von Gesellschaft, Märkten und Menschen vermittelt.

Wir haben die große Bandbreite unserer Lösungsansätze in 18 Service Lines zusammengefasst und unterstützen damit über 5.000 Kunden weltweit.

Ipsos ist seit dem 1. Juli 1999 an der Euronext in Paris notiert. Das Unternehmen ist Teil des SBF 120 und des Mid-60 Index und hat Anspruch auf den Deferred Settlement Service (SRD).
ISIN code FR0000073298, Reuters ISOS.PA, Bloomberg IPS:FP

www.ipsos.de | www.ipsos.com

Auszug aus dem Fragebogen

Suizidassistenz meint Handlungen Dritter, die einer Person mit verbrieftem Suizidwunsch dabei helfen, Selbstmord zu begehen. Dazu zählt z.B. die Zurverfügungstellung tödlicher Medikamente. Politisch umstritten ist u.a., ob die Durchführung der Suizidassistenz nicht nur nahestehenden Personen, sondern auch Ärzten und Sterbehilfeorganisationen rechtlich erlaubt sein sollte. Was meinen Sie?

(1)  Jede Form der Suizidassistenz sollte verboten sein

(2) Suizidassistenz sollte nur durch nahestehende Personen erfolgen dürfen

(3) Solange sie dafür keine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten, sollten auch Ärzte und Sterbehilfeorganisationen Suizidassistenz leisten dürfen

(4) Suizidassistenz durch Ärzte und Sterbehilfeorganisationen sollte auch erfolgen dürfen, wenn sie dafür finanziell entschädigt werden (z.B. für die Zurverfügungstellung tödlicher Medikamente)

(98) Weiß nicht
(99) Keine Angabe
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum an.

Jahr:   _________

Monat:  _________
Angenommen, Sie würden teilnehmen, welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre? Gemeint ist die Zweitstimme, also die Stimme, die über die Stärke der Parteien im Bundestag entscheidet.

(1) SPD
(2) CDU
(3) CSU
(4) Bündnis 90/Die Grünen
(5) FDP
(6) AfD – Alternative für Deutschland
(7) Die Linke
(8) Andere Partei, und zwar _____

(95) Würde ungültig wählen                        
(96) Würde keine Zweitstimme abgeben          
(98) Weiß nicht
(99) Keine Angabe

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert