Gründe für eine Haftentlassung von Herrn Michael Ballweg

Von Carsten Leimert

Ihm wird hauptsächlich vorgeworfen, dass er Spendengelder angeblich zweckwidrig verwendet haben soll. Da er aber wohl mehr Geld zweckgemäß ausgegeben hat, als er durch Spenden eingenommen hat, konnte er gar keine Gelder mehr zweckwidrig verwendet haben. Eine zweckwidrige Verwendung war also nicht möglich. Abgesehen davon hat er ja das geleistet, was die Spender mit ihren Spenden unterstützen wollten.

Übersehen wurde möglicherweise insbesondere, dass im Falle einer Zweckbindung sich die Spender im Regelfall nicht nur an zukünftigen Kosten, sondern auch an vergangenen Kosten/Ausgaben, die dem Spendenzweck dienten, beteiligen wollen (es sei denn, sie schließen dies ausnahmsweise explizit oder konkludent aus). Wird eine zweckgebundene Spende zugewendet und existiert zu diesem Zeitpunkt bereits eine zweckentsprechende vergangene Aufwendung in dieser Höhe, die noch nicht durch eine Spende erstattet worden ist, dann wird für gewöhnlich mit der Zuwendung der Spende die Zweckbindung gleichsam erfüllt/“getilgt“ und das gespendete Geld ist dann dem Privatvermögen zuzuordnen. M.a.W. wurde dann mittels der Spende eine aus Privatvermögen vorgeleistete zweckentsprechende Aufwendung erstattet mit der Folge, dass das gespendete Geld in das Privatvermögen fließt.

Daher hätten auch die Leistungen i.H.v. 210.000 €, die die Firma von Herrn Ballweg vorgestreckt/vorgeleistet hat, berücksichtigt werden müssen. Da er seiner Firma also sogar 210.000 € hätte erstatten dürfen, hätte er ihr erst recht ein Darlehen in Höhe von 80.000 € geben dürfen. Denn er hätte ihr ja mehr und auch ohne Rückzahlungsverpflichtung zuwenden dürfen.

Auch hätte er mit dem Geld bezahlte Helfer engagieren dürfen. Erst recht durfte er daher ehrenamtliche Helfer engagieren, denen er Verpflegung und eine Erstattung der Reisekosten zukommen ließ. Die Verpflegung und Reisekostenerstattung der ehrenamtlichen Helfer i.H.v. mehreren zehntausend Euro bewegte sich daher wohl im Regelfall im Rahmen der Zweckbindung und hätte daher berücksichtigt werden müssen. Dass er diese Kosten nicht umfassend mittels Quittungen belegen kann, ist strafrechtlich irrelevant. Ausreichend ist strafrechtlich, dass er dies anderweitig beweisen kann.

Dessen ungeachtet wäre es auch rechtmäßig gewesen, wenn er Spendengelder für die Zukunft aufgespart hätte, um damit spätere zweckdienliche Ausgaben vornehmen zu können.

Dass Herr Ballweg möglicherweise Gelder in Sicherheit brachte oder zu bringen versuchte, begründet keine Strafbarkeit. Denn damit wollte er sie nicht ihrer Zweckzuführung entziehen, sondern nur dem staatlichen Zugriff. Dessen ungeachtet hatte er wohl größere Ausgaben als Spendeneinnahmen, sodass die etwaigen Gelder, die er möglicherweise in Sicherheit bringen wollte, gar nicht mehr aus dem Spendenvermögen stammen, sondern aus seinem eigenen, zweckungebundenen Vermögen, mit dem er machen konnte, was er wollte.

Strafbar wäre ein irrtümlicher Versuch nur dann, wenn sich Herr Ballweg Tatsachen vorgestellt hätte, die, wenn sie denn vorgelegen hätten, eine Strafbarkeit begründet hätten. Hier hat sich Herr Ballweg aber wohl keine derartigen Tatsachen vorgestellt.

Und ein untauglicher Versuch, zum Beispiel der Versuch, einen anderen mittels Hexerei zu töten, ist nicht strafbar, abgesehen davon, dass hier wohl auch kein solcher Versuch vorliegt.

Wegen (angeblichen) Betruges in Untersuchungshaft zu sitzen ist eine Seltenheit bzw. völlig atypisch. Im Normalfall sitzen Verbrecher, die schwere Gewalttaten begangen haben, in Untersuchungshaft.

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2 Replies to “Gründe für eine Haftentlassung von Herrn Michael Ballweg”

  1. Ich sehe es genauso.
    Durch Michael Ballweg kam ein Stein ins Rollen. Und dieser Stein darf nicht rollen und man versucht durch fadenscheinige Gründe diesen Stein zum stoppen zu bringen.
    Wem ist er denn ein Dorn im Auge?
    Menschen mit Gewissen demonstrieren friedlich und werden mehr und hierzu hat Ballweg mit die Anfänge gemacht.
    Anstatt, dass sich Menschen selbst fragen, was habe ich getan für mein Land, für mein Volk, dass wieder Rechtsstaatlichkeit herrscht, ist so mancher wieder schnell dabei bei diesen modernen „Hexenverbrennungen“.
    Ja, wenn wir nun solche Menschen wie Ballweg, vollkommen ist noch lange keiner, die zum Aufwachen verholfen haben auch noch verurteilen, dann ist uns nicht mehr zu helfen.
    Die Zeit und Geld was er selbst investiert hat interessiert ja nicht.

  2. Kann man heutzutage noch Richter sein und ein Gewissen haben?
    Ehemalige Richter lassen es uns wissen, dass sie sich schämen für ihr Tun.
    Diese Richter heute im Amt sind größtenteils Rechtsbeuger im Willen dieser Regierung.
    Und wenn sie nicht so handeln wie es gewollt wird, dann sind sie weg vom Fenster.
    Die Göttin Justizia ist tief gefallen.
    Dieser Text steht im Würzburger Gesangbuch:
    „Großer König aller Völker, unsre Heimat schütze du! Sicher durch des Lebens Dunkel führ dein Volk dem Lichte zu! Höchster Herrscher gib uns Gnade, segne unser Vaterland! Segne seines Volkes Pfade, leite seiner Lenker Hand!
    Ordne, Herr, nach deinem Willen, die Gesetze klar und rein, laß uns freudig sie erfüllen, laß sie deine Worte sein!“
    Doch in unserer Zeit wird alles verdreht und verkehrt. Der Segen ist dahin und somit unser Schutz.
    Meine Prüfsteine bei der Bundestagswahl sind immer die, wie nah stehen die zu Wählenden
    den für alle Menschen auf Erden geltenden Weisungen. Und da findet man sehr wenige in den Altparteien. Menschen mit Gewissen regieren anders.
    https://sciencefiles.org/2022/12/04/politische-justiz-michael-ballweg-und-der-untaugliche-versuch-wahnsinn-oder-strafwut-als-recht-durchzusetzen/

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