Unsere Politiker könnten die Ukrainische Flüchtlingskrise und die deutsche Wohnungslosigkeit wie folgt entschärfen

Von Carsten Leimert

Mindestens 5 Millionen Ukrainer sind in andere Länder geflüchtet. Ein kleiner Teil von ihnen ist aus der Ostukraine geflüchtet, weil dort Krieg herrscht und sie im Frontgebiet wohnen, von diesen sind allerdings wohl die meisten nach Russland geflüchtet. Ein Teil von ihnen ist wohl geflüchtet, um nicht für die Armee von Selenskyj zwangsrekrutiert zu werden. Insofern müsste man von Selenskyj fordern, dass er diese Flüchtlinge im Falle ihrer Rückkehr nicht bestraft und auch nicht einzieht. Viele Flüchtlinge werden geflohen sein, weil sie in der Ukraine nicht mehr genug zum Leben haben. Insoweit sollte man von Selenskyj fordern, dass er diese Menschen ausreichend versorgt, sodass zumindest ihr Existenzminimum inklusive Unterkunft sichergestellt ist. Sollte ihre Ukainische Versorgung nicht ausreichend sein, so wäre es für uns billiger, wenn sie in der Ukraine blieben und wir ihre dortigen Sozialleistungen ergänzen würden als dass wir ihnen hier eine volle Grundsicherung inklusive Unterkunft bezahlen, zumal vielen in Deutschland lebenden Flüchtlingen in Ermangelung einer Wohnung eine Unterkunft in einem teuren Hotel bezahlt werden muss. Vor allem aber würden wir dadurch die Wohnungsknappheit in Deutschland entschärfen. Denn wir hatten vor der ukrainischen Flüchtlingskrise bereits 700.000 (deutsche und ausländische) Wohnungslose in Deutschland. Und diese Menschen haben meiner Rechtsansicht nach gemäß dem Grundgesetz einen grundrechtlich abgesicherten Anspruch auf eine angemessene Wohnung, da Wohnungslosigkeit krank macht und einen Verstoß gegen die Würde des Menschen darstellt.

Außerdem sollte Selenskyj unseren Behörden alle erforderlichen Daten für die Bearbeitung der Flüchtlingsfälle zur Verfügung stellen, sodass unsere Behörden ermitteln können, ob die Flüchtlinge Vermögen (insbesondere in der Form von Immobilien in der Ukraine, da dort die allermeisten Menschen Wohneigentum besitzen) oder Unterhaltsansprüche haben und Sozialmissbrauch verhindern können mit der Folge, dass der in Deutschland lebende deutsche oder ausländische Arbeiter mit seinen Steuern nicht für Vermögende aufkommen muss.

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