Die Sicht auf angeblich demokratische Gesellschaftssysteme aus der Perspektive eines naturwissenschaftlich denkenden politischen Laien, Teil 2

Von Gastautor Dr. Klaus Rißler

Wie in Teil 1 des Beitrags angekündigt, wird im zweiten der Frage nachgegangen, inwiefern man von der am 23. Mai 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland aktuell noch von einem demokratischen Staatswesen sprechen kann oder ob nicht schon seit mindestens mehr als zwei Jahren die Grenze zwischen Demokratur und Diktatur wohl endgültig überschritten wurde. Dasselbe gilt übrigens auch für sämtliche sich „Demokratien nach westlichem Muster“ nennende Staaten.

Wenn ich mich noch richtig an den Geschichts- und Gemeinschaftskundeunterricht in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erinnere, kam dem am 23. Mai 1949 verabschiedeten „Grundgesetz“ der Bundesrepublik Deutschland nur mehr der Charakter eines Provisoriums zu, welches dann im Falle der Wiedervereinigung in den Rang einer Verfassung erhoben werden sollte. Allerdings besteht das ab Mai 1949 für die drei früheren „Westzonen“ gültige Grundgesetz unter gleichem Namen auch nach dem 3. Oktober 1990 weiter und wäre. mit den im Grundgesetz festgehaltenen Zielen eigentlich unvereinbar. Denn für „Gesamtdeutschland“ sollte demgemäß eine neue Verfassung ausgearbeitet und nicht das bestehende Grundgesetz 1:1 auf die Länder der ehemaligen DDR übertragen werden.

Das gegenwärtige wohl auch staatsrechtlich unsaubere Konstrukt bzw. der verfassungsrechtliche Schwebezustand hat aber auch bis heute einen Friedensvertrag mit ca. 100 Staaten verhindert mit denen wir uns offiziell nach wie vor im Kriegszustand befinden, sodass rein rechtlich betrachtet, noch immer nur ein „Waffenstillstand“ besteht. Dass dem auch fast 32 Jahre nach der staatlichen Einigung immer noch so ist, haben wir maßgeblich der damaligen Regierung Kohl-Genscher zu verdanken.

Zwar hat man beim Grundgesetz als „vorläufig bestehender“ Verfassung bis zur „Wiedervereinigung“ das Manko des Paragraphen 48 mit dem Notverordnungsrecht des Präsidenten wohlweislich vermieden. Aber dafür haben wir einen „Grüß-August“ mit Hofstaat erhalten, dessen repräsentative Aufgaben wohl oft genug darin bestehen, auf zahlreichen Auslandsreisen das vom deutschen Steuerzahler hart erarbeitete Steuergeld in aller Herren und Damen Ländern in Hülle und Fülle zu verteilen. Bezogen auf die aktuell residierende „Koryphäe“ wollte ich gerne einmal die Hunderttausende an „Flaschen sammelnden Rentner*innen“ befragen – man kann sie tagtäglich sehen – ob sie wirklich den Eindruck gewonnen haben, gemäß seinen Worten, im „besten Deutschland zu leben, das es je gab“.

Wenn ich mich an die Jugend- und Studentenzeit zurückerinnere, verfügte dieses Land damals noch über ein substantielles Maß an demokratischer Gesinnung und kritische, die Handlungen der Regierenden mit Argusaugen beobachtende Medien. Letztere agierten wirklich noch im Sinne einer vierten Gewalt. Mir zumindest kam es vor, dass sich anno dazumal auch die dritte Gewalt = Rechtsprechung längst noch nicht in der gegenwärtig üblichen Weise von der Politik vereinnahmen ließ wie mittlerweile der Fall. Möglicherweise lag dies aber auch daran, dass CDU und SPD über Jahre hinweg in etwa gleich große Blöcke bildeten, mit der FDP als Zünglein an der Waage. Ja, es gab zu jenem Zeitpunkt eine Opposition, welche ausgenommen die drei Jahre der Großen Koalition zwischen 1966 und 1969, diesen Namen auch verdiente. Aber all das veränderte sich zusehends beginnend mit den 80-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit dem Aufkommen der Grünen Bewegung und erst recht nach dem Fall der Mauer im November 1989.

Erinnern wir uns in Bezug auf den Einfluss der Medien noch an das Drei-Affären-Jahr 1962 mit Fibag-, Spiegel- und Starfighter-Affäre, welche damals ohne jede Scheu vor großen Namen und Ministern in journalistisch beeindruckender Weise aufgegriffen wurden.

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet 1961, dass Verteidigungsminister Franz Josef Strauß seinem US-Kollegen Thomas S. Gates die Firma Fibag (Finanzbau Aktiengesellschaft) empfahl, um in der Bundesrepublik mehrere tausend Wohnungen für die US-Armee zu bauen. Da an der Fibag unter anderem der konservative Passauer Verleger Hans Kapfinger und über Friedrich Zimmermann als Treuhänder auch Strauß selbst beteiligt war, wurde letzterem Vorteilsnahme im Amt vorgeworfen und ein Sturm medialer Entrüstung brauste durch die Republik. Im Folgejahr 1962 wurde auf Drängen von sowohl SPD als auch FDP ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der mit knapper Mehrheit Strauß entlastete, was allerdings von der FDP als Regierungspartei scharf kritisiert wurde

Als nächstes tauchte die Starfighter-Affäre als Teil des internationalen Lockheed-Skandals am politischen Horizont auf. Grund dafür waren die Umstände der Beschaffung des Kampfflugzeuges Lockheed F 104 „Starfighter“ für die Bundeswehr. In diesem Zusammenhang wurde Verteidigungsminister Strauß vorgeworfen, entgegen dem Rat einiger Experten ein offensichtlich nicht ausgereiftes Flugzeug in großen Stückzahlen bestellt zu haben und außerdem, ob bei der Beschaffung, wie in anderen Ländern auch, Korruption im Spiel war. Und wiederum blies die freie Presse zur Hatz auf Franz Josef Strauß, doch auch in diesem Fall ließ sich ihm keine Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Beschaffung des „Starfighters“ anlasten. Besonders pikant am Starfighter-Skandal war, dass ein Drittel der erworbenen 916 Maschinen abstürzte und dabei 116 Piloten ums Leben kamen.

Ebenso im Jahr 1962 machte ein weiterer Skandal mit dem Titel „Spiegel-Affäre“ von sich reden. Es handelte sich dabei um einen hochbrisanten Sachverhalt, bei dem sich Mitarbeiter des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ aufgrund eines kritischen Artikels der Strafverfolgung wegen angeblichen Landesverrats ausgesetzt sahen. Weite Teile der westdeutschen Öffentlichkeit sahen darin den Versuch, missliebige Veröffentlichungen zum Schweigen zu bringen. Im Verlauf der Affäre wurden zwei Staatssekretäre entlassen und Bundeskanzler Konrad Adenauer blieb zur Beruhigung der Lage nichts anderes übrig, als sich vom Verteidigungsminister Strauß zu trennen. Die mediale Aufarbeitung dieses Falles wurde damals zu Recht als Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland interpretiert.

Meine Person empfand die Art und Weise dieses investigativen Journalismus im Rahmen der Aufklärung der drei Affären als wahre Sternstunden der politischen Berichterstattung. Aber gilt dies im gleichen Maße auch noch heute ? Wir werden diesem Aspekt weiter unten noch eingehendere Betrachtung schenken.

Jahrzehnte später, im Jahr 1999, erschütterte ein weiterer handfester Skandal, „CDU-Spendenaffäre“ genannt, die Republik. Es handelt sich dabei um illegale, d. h. am Fiskus durch die Existenz „schwarzer Kassen“ vorbeigeschleuste großzügige Spenden potenter Geldgeber unter dem damaligen Bundeskanzler und CDU-Vorsitzenden Kohl. Dieser gab bis zu seinem Tod am 16. Juni 2017 aufgrund seines den „Spendern“ gegebenen Ehrenwortes keine Namen preis. Ohne weiter auf die Einzelheiten dieses Skandals einzugehen, sei festgehalten, dass damals fast die gesamte Medienlandschaft in einer beispiellosen Aufklärungskampagne zum letzten Halali von Helmut Kohl als politisch relevante Person blies und er als Folge davon 2000 auch als CDU-Ehrenvorsitzender zurücktrat.

Ich bin geneigt, die Reaktion der Medienlandschaft auf diesen Skandal als das wohl letzte Highlight ausgewogener, kritischer und investigativer publizistischer Arbeit zu betrachten. Denn im Verlauf der viel zu langen Kanzlerschaft von Angela Merkel von 2005 – 2021 vollbrachte sie das Meisterstück, nicht nur die ganze Parteienlandschaft auf den Kopf zu stellen, sondern auch sehr erfolgreich an der Einebnung bislang noch vorhandener programmatischer Unterschiede zwischen den Parteien zu arbeiten und quasi ein Konglomerat nach Vorbild der DDR-Blockparteien zu schaffen. Des Weiteren gelang es ihr auch, sich die „Dritte Gewalt“ gefügig zu machen, sowie die Medien vollwertig in ein System à la Bundespropagandazentrale einzubinden, wie es auch in ihrer früheren Heimat, der DDR, nicht besser hätte funktionieren können..

Ich möchte zunächst offenlassen, ob wir zu Beginn des neuen Jahrtausends noch in einer wirklichen Demokratie lebten. Allerdings vollzog sich deren Aushöhlung seit dem Amtsantritt von Angela Merkel im Spätherbst 2005 mit atemberaubendem Tempo. Dabei lag der erste „Sündenfall“ mit der Einführung der Gummiwährung mit dem Kunstnamen Euro als Zahlungsmittel kaum 5 Jahre zurück. Aber bereits weniger als drei Jahre nach Beginn der Kanzlerschaft Merkel erschütterte erneut, wie schon im Herbst 1929, ein von den Vereinigten Staaten ausgehender Skandal die internationale Finanzwelt, die aufgrund der globalen Verflechtungen auch in Europa zu erdrutschartigen Verwerfungen führte. Bei näherem Hinsehen handelt es sich allerdings weniger um eine Finanzkrise, sondern eher um eine Krise des westlichen Wirtschaftssystems, angesichts dessen der Euro stark unter Druck geriet. Als Folge davon wurde mehr als deutlich, dass nicht nur weite Kreise der US-amerikanischen Bevölkerung auf Pump gelebt haben, sondern auch eine ganze Reihe an Südstaaten der EU, deren Schuldenlast jetzt auf einen Schlag offenbar wurde. Außerdem wurde erkannt, dass sich einige dieser Staaten mittels geschönter Bilanzen den Zugang zum für sie sehr lukrativen Euro erschlichen haben und damit die durchaus anspruchsvollen Kriterien des Maastricht-Vertrags vom 7. Februar 1992 unterlaufen konnten. Was sich danach abspielte, war eine hektische Betriebsamkeit innerhalb zahlreicher EU-Institutionen, einschließlich der europäischen Zentralbank EZB, wobei eine Krisensitzung die andere jagte. Im Rahmen derer wurden eine Reihe an Maßnahmen aufgelegt, wie der Europäische Finanzstabilisierungs-Mechanismus (EFSM), die Europäische Finanzstabilisierungs-Fazilität (EFSF), der Europäische Stabilitäts-Mechanismus (ESM). Allerdings wurde dabei nur an den Symptomen herumgedoktert, ohne dass der Geldmarkt bis heute nachhaltig zur Ruhe kam. Als Folge davon wurde die Geldpolitik gelockert, die Deutsche Bundesbank quasi entmachtet, mehr und mehr Kompetenzen auf die EZB übertragen, die Zinsen extrem runtergefahren und der deutsche Sparer mit den seit Jahren geltenden Nullzinsen um jährlich Dutzende bis Hunderte an Milliarden Euro geprellt. Und dies alles mit stillschweigender Billigung der eigentlich „unabhängigen“ Dritten Gewalt im Staate.

All diese Maßnahmen wurden oft genug an den Parlamenten vorbei in Gang gesetzt und verstießen insbesondere in Deutschland als „Hauptgeldgeber“ der EU, immer wieder auch gegen das Grundgesetz. Denn Angela Merkel beging bereits zu jener Zeit einen Verfassungsbruch nach dem anderen. Als Folge davon klagten zahlreiche Staatsrechtler und Wirtschaftswissenschaftler vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen diese Rechtsverstöße. Allerdings wurden die Klagen dagegen allesamt abgewiesen. Obwohl die Medien zu jenem Zeitpunkt durchaus noch kritisch berichteten, brachte es „Mutti“ binnen kürzester Zeit fertig, diese zum Schweigen oder, besser ausgedrückt, auf „Linie“ zu bringen bzw. zu zwingen.

Als sie dann angesichts der sogenannten „Flüchtlingskrise“ vom Spätsommer 2015 sowohl die Verfassung als auch ihren dem deutschen Volke geschworenen Amtseid mehrfach brach, brandete seitens der von ihr mittlerweile gleichgeschalteten Medien frenetischer Beifall zu ihren Gunsten auf. Und wie verhielt sich das BVG ? Ja, es winkte alles problemlos durch, denn die Verfassungsrichter werden ja bekanntlich von den Spitzenpolitikern gemäß Parteienproporz bestimmt und somit gilt auch hier das geflügelte Wort „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“. Als Krönung ihres Gutmenschentums – sie liebäugelte womöglich mit dem Friedensnobelpreis – unterzeichnete sie im Dezember 2018 auch noch das Knebelwerk des völkerrechtlich bindenden Migrationspaktes von Marrakesch. Auch diesbezüglich erhob das BVG keinerlei Einspruch.

Doch damit war der absolute Höhepunkt der völligen Missachtung des Rechtsstaates noch längst nicht erreicht. Dazu bedurfte es dann eines angeblich todbringenden Virus, um die Bevölkerung ein ums andere Mal mit widerlichen und mit nichts zu rechtfertigenden Zwangsmaßnahmen zu knebeln und die Freiheits-und Bürgerrechte massiv auszusetzen. Im Gefolge dieser Corona-Panik jagte seit dem 25. März 2020 ein im Rahmen des Infektionsschutzes erlassenes „Ermächtigungsgesetz“ das andere, allerdings, im Gegensatz zum Analogon des NS-Staates vom 24. März 1933, diesmal mit Zustimmung der SPD.

Lassen Sie mich dazu kurz rekapitulieren. Vielleicht erinnern Sie sich noch an das sogenannte „Event 201“, eine Pandemiesimulation im Herbst 2019, die offenbar wie am Schnürchen klappte und dann mit der Freisetzung eines SARS CoV-2 bezeichneten angeblich tödlichen Virus am Jahresende ein neues restriktives und menschenverachtendes Zeitalter einleitete. Ob es sich dabei um einen natürlichen, aus Fledermäusen stammenden Mikroorganismus oder um eine absichtliche Freisetzung handelte, ist nach wie vor umstritten. Allerdings liegt nach den Recherchen des Impfexperten Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie und Tropenmedizin, der Verdacht der vorsätzlichen Verbreitung nahe, wie von ihm in einem Interview vom März 2022 verlautbart.

Daraufhin rief die mit dem Digital Finanziellen Komplex (DFK) bestehend aus der Crème der weltweit größten Oligarchen verbandelte und deshalb auch bis unter die Hohlziegel korrupte Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 12. März 2020 die weltweite Pandemie aus. Und wie durch Knopfdruck ausgelöst, unterzogen sich mehr als 100 der WHO angehörenden Staaten mit einem Schlag deren sie rechtlich dazu verpflichtenden Direktiven, so unsinnig und falsch diese auch sein mochten. Denn anhand der Expertise einer großen Anzahl von Experten auf den Gebieten Virologie und Infektionsepidemiologie, stellvertretend dafür der frühere SPD-Gesundheitsexperte Dr. med. Wolfgang Wodarg, der Mikrobiologe, Virologe und Infektionsepidemiologe Prof. Dr. Sucharit Bhaki und auch Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch (siehe oben) gab es zu keinem Zeitpunkt einen Anlass, sich mit einer Pandemiesituation zu befassen. Interessanterweise lag, wie sich Ende 2020 herausstellte, die Opferzahl dieser vorgeblichen Pandemie deutlich unter der 2017/2018 eingetretenen Grippeepidemie, um welche sich damals kein Mensch ernstlich kümmerte und die sich, wie bei Viren fast immer beobachtet, mit der Zeit totlief.

Aber welch abstruse Maßnahmen folgten aus dem Zweiten Ermächtigungsgesetz der deutschen Geschichte vom 25. März 2020 ?: Dazu an dieser Stelle mehr:

Maskenzwang in allen Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln unabhängig davon, ob die Menschen Symptome zeigten oder nicht. Des Weiteren völlig absurde Abstandsregeln, die gegen fundamentale Prinzipien der Physik und Physikalischen Chemie verstoßen.

Man unterzog Millionen Menschen mit einem für diagnostische Anwendungen nicht zugelassenen PCR-Test, der später noch um einen ebenso zweifelhaften Schnelltest ergänzt wurde. Als Ergebnis wurden auch völlig asymptomatische, sprich völlig gesunde, jedoch „PCR-positive“ Personen in eine 10-tägige Quarantäne gesteckt.

Tagtäglich wurden die Bürger von Politik und den sie nachäffenden Medien mit Horrormeldungen eingedeckt und anfangs mit nichtssagenden, an Utopia grenzenden R-, später genauso wenig aussagekräftigen Inzidenz-Werten in Angst und Schrecken versetzt und daran hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert.

Es wurden völlig irrsinnige Regeln wie 3G, 2G, 2G+ erlassen, um die Menschen zu einer „Impfung“ d. h. gentechnische Manipulation zu zwingen, damit sie im angeblich freien Rechtsstaat den Rest an noch verbliebenen Freiheiten genießen können.

Doch diese wurden für „Ungeimpfte“ dramatisch beschnitten und Millionen Menschen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgekoppelt. Sie wurden sogar mit Berufsverbot belegt und durften fernerhin auch keine Restaurants, Cafés, Veranstaltungen sowie auch die meisten Geschäfte nicht mehr aufsuchen.

Man zwang Tag für Tag Millionen Beschäftigte sich dem obskuren Schnelltest zu unterziehen, diesen im Fall eines positiven Ergebnisses noch durch PCR bestätigen oder widerlegen zu lassen. Und dies obwohl hinreichend bekannt ist, dass ab 25 Zyklen alles gemessen wird, nur keine Infektion mit SARS CoV-2. Allerdings wurde seitens der Politik alles Erdenkliche getan, um dieses Spiel weiter und weiter zu treiben, um nicht nur die Zahl der angeblich „Infizierten“ ins Unermessliche zu steigern, sondern auch die Bedürfnisse des dahinter stehenden DFK zu befriedigen.

Damit wurde immenser gesundheitlicher, soziologischer und wirtschaftlicher Schaden angerichtet, der sich auf längere Sicht auf Billionen Euro summieren dürfte. Die Ausgrenzung gesunder Menschen vom gesellschaftlichen Leben hat Ausmaße angenommen, die unversehens Parallelen zu vergangenen Zeiten der deutschen Geschichte aufkommen lassen. Der Riss geht wiederum durch ganze Familien wie dies schon in der NS- und SED-Diktatur der Fall war. Aber ist das im Sinne des „Divide et Impera“ nicht auch vollauf beabsichtigt, um dem Digital Finanziellen Komplex (DFK) den Weg zur weltweiten Diktatur einiger weniger Oligarchen zu ebnen ? Wie sagte doch deren Chefstratege und Leiter des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, gleichermaßen offen und entlarvend: „2030 werdet ihr alle arm sein, aber glücklich“. Ob er sich da vielleicht eine Anleihe aus dem Märchen „Hans im Glück“ der Gebrüder Grimm genommen hat ?

Den bisherigen Höhepunkt dieser Schreckenskampagne bildet jedoch eine Impfpflicht für völlig gesunde Menschen mit einem Präparat, für welches lediglich eine Notzulassung gilt und dem in Europa bereits Hunderttausende zum Opfer fielen. Das alles nur, weil man sich im Sinne einer skrupellosen Geschäftemacherei im Verlauf einer überstürzten Entwicklung über fast alle für ein solches Präparat erforderlichen Sicherheitskautelen bedenkenlos hinweggesetzt hat. Man denke in diesem Zusammenhang ganz besonders daran, dass der Irre in Berlin wiederum mehrere Hundert Millionen „Impfdosen“ bestellt hat, die, wie sollte es anders auch sein, auch „verspritzt“ werden müssen.

Und wie verhielten sich dazu die Rechtsprechung im Sinne der dritten und die Medien als vierte Gewalt ? Sie segneten alles ab, obwohl sie von zahlreichen noch integren Wissenschaftlern zu Hauf auf die daraus sich ergebenden schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen hingewiesen wurden. Die Politik erhielt damit quasi eine Blankovollmacht für ihre ständig sich verschärfenden „Ermächtigungsgesetze“ unter dem Deckmantel des angeblichen Schutzes der Gesundheit.

Bis zum heutigen Tag erweist sich das bereits vierfach modifizierte und stets weiter verschärfte Infektionsschutzgesetz als willkürliches Instrument, den Menschen immer absurdere Zwänge aufzuerlegen und man bedient sich dazu, wie einst zwischen 1933 und 1945 der untersten Schublade der medialen Kommunikation und Rechtsprechung. Ja es gelang mit diesem perfiden Spiel, wie anno dazumal, die Menschen in einen fortwährenden Zustand der Angst und des Schreckens zu versetzen, um sie sich, wie einst, bedingungslos gefügig zu machen, was bislang in beeindruckender Weise leider auch geklappt hat.

Was bleibt dann vom allerdings nach wie vor beschworenen Rechtsstaat und einem demokratischen Staatswesen noch übrig? Nichts, aber auch gar nichts mehr ! Und wo ist unter diesen Umständen überhaupt noch ein Unterschied zu den Praktiken des NS- und SED-Staates erkennbar ?

Fazit:

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich allerspätestens seit Amtsantritt von Angela Merkel vom Prinzip des demokratischen Rechtsstaates immer weiter entfernt. Diese Entwicklung setzte bereits 2007/2008 mit der sogenannten Finanzkrise ein, setzte sich danach mit dem millionenfachen Einstrom von sogenannten Flüchtlingen 2015, der Klimadiktatur 2018 und ein Jahr später mit den Corona-Diktatur nahtlos fort, Und jedes Mal erhielt Merkel Rückendeckung, wie zuletzt durch ihre „CDU-Spezerln“ Thomas Haldewang, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Stephan Harbarth, Präsident des BVG. Kann man unter diesen Umständen noch von einer unabhängigen „Dritten Gewalt“ reden und bleibt da nicht auch ein „Geschmäckle zurück ?

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich, wie eine ganze Reihe anderer sich heuchlerisch immer noch demokratische Gesellschaften nennende Staaten vom Prinzip der Rechtstaatlichkeit verabschiedet und unter dem Druck des Digital Finanziellen Komplexes längst den Weg über die intermediäre Demokratur in die Diktatur vollzogen.

Leider gibt es nach wie vor trotz eineindeutig auf der Hand liegender naturwissenschaftlicher Fakten immer noch viel zu viele Menschen, welche den seit mehr als zwei Jahren auf der Hand liegenden Lügen nach wie vor auf den Leim gehen. Ja, sie lassen sich seither von einer Clique verantwortungsloser Politiker auch weiterhin gnadenlos über den Tisch ziehen und empfinden die bei der Reibung entstehende Wärmetönung auch noch als Nestwärme. Dabei nimmt die Zahl derjenigen, die diesen physikalischen Prozess als das erkennen, was tatsächlich hinter ihm steht, zwar stetig, aber leider nur langsam zu, nämlich grenzenlose Verarsche. Doch müsste den meisten eigentlich einleuchten, dass die Freisetzung von „wohliger“ Reibungswärme aber auch mit negativen Empfindungen verknüpft sein kann. Um dies besser zu verstehen, lassen Sie sich dazu am besten einmal schnell an einem Seil aus nur 3 – 4 Metern Höhe herabgleiten.

Hier zum 1. Teil: Die Sicht auf angeblich demokratische Gesellschaftssysteme aus der Perspektive eines naturwissenschaftlich denkenden politischen Laien, Teil 1

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