Die Bundesregierung erwägt das Scheidungsrecht neu zu regeln, indem die Unterhaltszahlungen dem sozial stärkeren Partner aufzuerlegen sind. Es soll eine Novellierung zu der 2008 praktisch abgeschafften Unterhaltsregelung, die nur im Zusammenhang mit der Kindererziehung stand, zur Wiedereinführung gelangen.
Als in den 70er Jahren bei der Scheidungsreform die Schuldfrage abgeschafft wurde und die Rechtssprechung nur noch Zuständigkeiten regelte, war dieses im Prinzip durchaus positiv zu sehen, denn das „Waschen von schmutziger Wäsche“ fand nicht mehr in den Gerichten statt. Hier waren die Familienrichter sowieso in ihrer Urteilsfindung total überfordert, denn das „Gesetzbuch“ bestand aus wirklichkeitsfremden kirchlichen Einfluss. Mit der reinen Regelung nach Zuständigkeiten wurde die Scheidung einfach, denn der sozial stärkere musste den sozial schwächeren ehemaligen Partner finanziell unterstützen, egal was innerhalb der Ehezeit vorgefallen war. Der politische Hintergrund war und ist es noch immer, dass der Staat (die Allgemeinheit) nicht durch zusätzliche Sozialkosten belastet wird. Einzelschicksale berücksichtigt die Gesetzeslage nicht, es erfolgt nur eine globale Betrachtung. In den Folgejahren wurde das Scheidungsrecht, je nach den Ansichten der gerade in Regierungsverantwortung stehenden Politiker der unterschiedlichen Parteien, mehrfach angepasst.
So positiv die Abschaffung der Schuldfrage auch zu sehen ist, doch genau so sehr fördert sie auch die Ungerechtigkeiten der Unterhaltszahlungen und des Versorgungsausgleiches. Der sozial schwächere Partner bekommt einen gesetzlichen „Freifahrtsschein“, genießt alle Freiheiten und kann sich scheiden lassen so wie es gerade passt. Der Lebensunterhalt bleibt bis zum Tod ständig gesichert, zunächst über den Unterhalt und später durch den Versorgungsausgleich. Ist schon das Versorgungsausgleichgesetz an Ungerechtigkeiten nicht mehr zu überbieten, so möchte die derzeitige Regierung mit der Änderung der Unterhaltsregelung den Ungerechtigkeiten nochmals eine Spitze aufsetzen.
Eine Ehe in Deutschland sollte gut überlegt sein und ist für den etwas mehr verdienenden Partner nach der vorliegenden Gesetzeslage eigentlich nicht mehr eingehbar. Eine Ehe ist staatlich gesehen nur noch eine Zuweisung von Zuständigkeiten, es werden Personen gesucht die für andere aufkommenspflichtig sind. Eine Ehe ist nur noch für die Menschen interessant, die andere Personen für ihren Lebensunterhalt und Altersabsicherung suchen, dieses hat der Staat mit seiner Gesetzesgebung erreicht.
Schizophren bleibt bei den Ansichten der Politiker jedoch, dass sie auf der einen Seite beklagen das zu wenig Ehen geschlossen und zu wenig Kinder geboren werden, aber auf der anderen Seite alles dafür einsetzen um mit ungerechten Unterhalts- und Versorgungsausgleichsregelungen die Eheschließungen geradezu verhindern. Die Politiker müssen lernen, dass heute Eheschließungen nicht mehr für die Ewigkeit bestimmt sind, obwohl etliche Politiker zu diesem Thema reichlich eigene Erfahrungen besitzen. Nur bei dem bestehenden Politikereinkommen und gleichzeitiger überdimensionierter Altersabsicherung merken sie persönlich nicht die Ungerechtigkeiten ihrer eigenen Gesetzgebung.
Das Versorgungsausgleichsgesetz, abgesehen von den sowieso bestehenden unerträglichen Ungerechtigkeiten, stammt noch aus einer Zeit wo die Rentenzahlungen häufig 120 Prozent des letzten Nettoeinkommens betrugen. Bei dem heute immer mehr abgesenkten Rentenniveau und bevorstehender Altersarmut führt der Versorgungsausgleich in vielen Fällen dazu, dass aus einem Sozialhilfeempfänger zwei werden. Denn die zukünftigen Rentenzahlungen reichen kaum noch für einen und bei Teilung für keinem mehr. Somit kann der Versorgungsausgleich nicht mehr dem politischen Zweck dienen, dass die Allgemeinheit dadurch vor Sozialzahlungen zu schützen ist. Ebenfalls ist sehr bedenklich, dass die politisch gewünschte private zusätzliche Rentenversicherung in dem Versorgungsausgleich einfließt, welches bedeutet das alle geleisteten Zahlungen der Teilung unterliegen und somit das Interesse der sowieso schon mehr als zweifelhaften „Riester-Rente“ immer mehr der Bedeutungslosigkeit unterliegt. Sie nützt ausschließlich den Banken als zusätzliche Rettungshilfe und den gierigen, nimmersatten Provisionsverkäufern.
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Tja wirklich, am Anfang stehen das Glück, die Hoffnung und die Zukunft, später aber die Unterhaltsfrage. Das Alter braucht doch Schutz und ohne Versorgungsausgleich wird es zu der schrecklichsten Lebensetappen. Das sehe ich nach meiner Nachbarin, die alleine geblieben ist und braucht Unterstützung, besonders in den Gesundheitsfragen. Das Recht darauf haben wir doch alle.