Das Betreuungsgeld soll verfassungswidrig sein…..

Das Betreuungsgeld ist von dem Bundesverfassungsgericht gekippt, es soll nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder gehören und nicht beim Bund. Es wäre hier keine zwingende, länderübergreifende Regelung zur Gleichstellung erkennbar noch erforderlich. Soweit das Bundesverfassungsgericht.

Ob das Urteil nun positiv oder negativ auszulegen ist, können nur die Betroffenen feststellen. Doch macht die Politik bei ihrer Gesetzesfindung mehr falsch als richtig und braucht sich über dieses Urteil nicht wundern. Mit dem rechtlichen Anspruch auf Kita Plätze hat die Politik einen Grundstein gelegt, den sie selbst nicht einhalten kann. Um Klagen für einen nicht erhaltenen gesetzlich zugestandenen Kita Platz mit entsprechenden Entschädigungen zu entgehen, war die Zahlung des Betreuungsgeldes ein vorzügliches Mittel. Schleierhaft bleiben trotzdem die Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes. Auch das Betreuungsgeld wurde nach dem Gießkannenprinzip ausgezahlt, genau wie das Kindergeld oder andere staatliche Leistungen die nicht an die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Familien angepasst sind und rechtens sein sollen. In diesen Fällen geht es bei Politiker nicht um Menschen, sondern alleinig um Klientele, Wählerstimmen und die besonders beliebte Förderung Reicher. Wenn das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein soll, dann ist es das Kindergeld in der jetzigen Form erst recht.

Kitas sind nur sinnvoll für berufstätige Paare oder Alleinerziehende und nur auf diese Personengruppen hätte sich der rechtliche Anspruch auf ein Kitaplatz beschränken dürfen. Paare die lediglich einen berufstätigen Partner aufweisen, hätten das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen dürfen und zwar Einkommens- und Vermögensabhängig. Einkommens- und Vermögensabhängig bedeutet nur Gerechtigkeit und verhindert millionenschwere Sozialschmarotzer. Politiker müssen lernen Sozialleistungen nicht sinnlos zu verschleudern, sondern immer an die Bedürftigkeit der Menschen anzupassen. Mit dem politisch gerne angewandten Gießkannenprinzip wird lediglich die soziale Gerechtigkeit ausgehöhlt.

Politiker beklagen, dass die Deutschen zu wenige Kinder bekommen. Doch bis auf die CSU wollten die Politiker nicht das Betreuungsgeld. Es ist wie so oft ein politischer Widerspruch in sich selbst. Nicht alle Eltern besitzen Arbeitsstellen, oder arbeiten für einen Hungerlohn und für diese Gesellschaftsschicht war das Betreuungsgeld eine gute Einrichtung, nur es hätte Einkommens- und Vermögungsverhältnisse der Familien berücksichtigen müssen und nicht mal wieder in Anwendung eines Gießkannenprinzips.

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One Reply to “Das Betreuungsgeld soll verfassungswidrig sein…..”

  1. Nur die Mutter kann die optimale kognitive Initialzündung für ihr Kind in den ersten Lebensjahren geben. Wenn dies infolge zu früher Fremdbetreuung immer weniger gegeben ist, ist zu befürchten, dass der wichtigste Schatz, den Deutschland besitzt, nur ungenügend sprachlich und kognitiv entwickelt vorliegen wird. (Siehe Ärztereport der Barmer Ersatzkasse vom Januar 2012 mit bereits jetzt schon ca. 40% sprachgestörten Kindern im Alter von 5 – 6 Jahren (Gründe: Zunahme Tagesmütter: 2006 ca. 14%, bereits 2010: 23%;; enorme Lärmpegel in Kitas); logopädische Behandlungskosten etwa 1 Milliarde Euro).
    Bereits ab der 20. Gestationswoche hört der Foet im Mutterleib flüssigkeitsangekoppelt die Mutterstimme und ist nach der Geburt massiv darauf fixiert, sodass eine längere (max. bis zu 3 Jahren) dyadenspezifische Beziehung zwischen diesen beiden Personen notwendig ist, zumal in diesem Zeitraum zumindest zwei kürzere Phasen besonders begierigem Sprechlernen des Kleinkindes individuell verschieden auftreten [siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014, ISBN 978-3-9814303-9-4]

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