In Deutschland sind die Gebühren für Radio- und Fernsehen gesetzlich reglementiert. Ein Gesetz woran der Staat gerne festhält als sichere Einnahmequelle für die Länder, aber auch eine staatlich gesicherte Arbeitsplatzgarantie der Beschäftigten bietet. Ebenso finden sich hier Positionen für ehemalige Politiker. Doch ist eine solidarische Zwangsabgabe heute noch zeitgemäß? Hier möchte ich mal behaupten “nein”. Diese ist als Zwangsabgabe zu bezeichnen, weil keine Möglichkeit gegeben wird irgendeinen privaten werbefinanzierten Radio- oder Fernsehsender zu empfangen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu treten. Zwar sind die Gebühren nur für die staatlichen Programme, jedoch überhaupt in dem Genuss eines Medienempfangs zu kommen ist eine Anmeldung der staatlichen Programme erforderlich, egal ob hier Nutzungsbedarf besteht oder nicht. Es ist eine der letzten Bastionen einer staatlichen Reglementierung, denn hier hat die Politik noch ein gewisses Mitbestimmungsrecht für die Programmgestaltung. Dieses ist, neben den Gebühren, ein weiterer Grund warum es staatliches Fernsehen geben soll.
Doch wenn schon unbedingt an kostenpflichtigen Programmempfang festgehalten werden muss, warum können hier nicht benutzerfreundliche Regelungen, ähnlich dem Pay-TV, zur Anwendung gelangen? Zum Beispiel bestimmte Programmblöcke in verschiedenen Kanälen anbieten, wo der Nutzer innerhalb des Gebührenrahmens nur bestimmte Blöcke bucht, aufgeteilt in Sport, Film, Unterhaltung und ggf. in weiteren Rubriken. Dann besteht wenigstens eine kleine Wahlmöglichkeit für die Zwangszahlung, ein für den einzelnen sehenswertes Programm nach seinem Geschmack zu bekommen. Für Informationen sollte natürlich ein Kanal vorhanden bleiben, auch könnten dann hier die politischen Interessengruppen ihre Beiträge einfließen lassen, denn der Bürger entscheidet sowieso ob er das dann sehen möchte oder nicht.
Zu dem freien “Bezahl-Fernsehen” bleibt anzumerken, dass zu dem eigentlich gewünschten Programm, z. B. Fußballbundesliga-Übertragung, immer ein Zusatzpaket zwangsweise mitgebucht werden muss um überhaupt das gewünschte Programm zu erhalten. Dieses ist eine unnötige Preistreiberei womit der Pay-TV Anbieter hohe Gewinne erhofft. Jedoch entscheidet hier der freie Markt den Preis und wenn die Konkurrenz fehlt kann es der Anbieter ja erstmal versuchen. Hier besteht jedoch für den Nutzer die Möglichkeit das Pay-TV Angebot abzulehnen und verbleibt trotzdem in dem Genuss die kostenfreien anderen Programme weiter zu schauen, ohne eine Gesetzesverletzung fürchten zu müssen. Das ist eben der Unterschied zwischen gesetzlichen Reglementierungen und dem freien Markt.
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